Leistungen

Jede Schwangere hat ein Recht auf Hebammenhilfe von Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zum Abstillen. Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Schwangere sollten die Kostenübernahme der Hebammenhilfe mit Ihrer Versicherung im Vorfeld abklären.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht zu meinen Leistungen.